Die Satzung ist das Skelett des Vereins. Sie enthält die Ziele, an die das Handeln ausgerichtet ist und die Strukturen, die man für ein demokratisches Miteinander braucht und zum großen Teil vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. In regelmäßigen Abständen bedarf sie dennoch der Anpassung, meist aufgrund äußerer Einflüsse, z.B. durch Änderungen von Gesetzen oder vereinsinterne Anliegen.
Durch die Kündigung des Kooperationsvertrages 2015 wurde die LG DUV aus der DUV herausgelöst. Verstand sie sich ursprünglich als die Laufgemeinschaft der DUV – daher ja auch der Name – also als Teil der DUV, so wurde diese „Umklammerung“ in mehreren Schritten aufgehoben. Da die Satzung an verschiedenen Stellen die Zugehörigkeit zur DUV betonte, war eine umfangreiche Änderung erforderlich. In der Formulierung des Zieles, den Ultralaufsport zu fördern, die ja wortgleich zur DUV-Satzung ist, hat sich dadurch natürlich nichts geändert und man wird auch zukünftig sehr eng zusammenarbeiten.
Unser Rechtswart Alexander Lauterbach hatte die Änderungen gründlich vorbereitet und erläuterte die Hintergründe und Formulierungen in der Mitgliederversammlung den Anwesenden.
Bild von der Mitgliederversammlung am 2.4.2016 in Nürnberg, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde.
Aber auch die Zusammensetzung des Prädisiums wurde modernisiert. Den Schriftführer und Pressewart gibt es nicht mehr; die Funktion Geschäftsführer wurde vom Präsidentenamt getrennt. Kleinigkeiten? Minichten! Der wichtigste Repräsentant der LG DUV nach außen und innen ist der Präsident und er oder sie kümmert sich um die wichtigste Aufgabe. Das ist aber nach unserer Philosophie nicht die Kasse, sondern sind die Mitglieder.
Text und Foto: Michael Irrgang, 19.7.2017